Wartungs- und Reparaturservice
Das Dach, wichtigstes Funktionsteil des gesamten Gebäudes!
Werterhaltung und Sicherheit Ihres Gebäudes durch eine regelmäßige Wartung. Herbst und Winter mit Frost, Stürmen, wechselnden Witterungs und Umwelteinflüssen stellen hohe Anforderungen an Ihr Dach. Bei der Wartung erfolgt eine Begehung in regelmäßigen Abständen, wobei neben einer Sichtungsprüfung auch Instandsetzungsarbeiten enthalten sind. Hierzu gehören beispielsweise das Auswechseln einzelner schadhafter Ziegel, die Beseitigung kleiner Undichtigkeiten an Durchbrüchen und Abschlüssen, die Reinigung von Entwässerungsteilen und das Entfernen von gefährlichen Schmutzablagerungen. Nach der Besichtigung erhalten Sie ein Wartungsprotokoll und entsprechende Vorschläge für eventuell erforderliche, umfassendere Instandsetzungsarbeiten. Durch Sturm und Erschütterungen kann es zu Lockerungen der Befestigungen kommen. Temperaturwechsel greifen die Oberfläche an, führen Rissbildungen herbei und beschädigen An- und Abschlüsse. Dies begünstigt das Eindringen von Wasser und Schmutz. Diese Verunreinigungen setzen sich in den entstandenen Hohlräumen fest und bleiben normalerweise unentdeckt, da sich diese Veränderungen nur bei der Dachbegehung dem geübten Auge zeigen. Mit der Zeit können diese kleinen Verletzungen zu umfassenden Folgeschäden und sehr aufwändigen Sanierungsmaßnahmen führen. Eingedrungenes Wasser kann zum Beispiel bei Frost den entsprechenden Teil des Daches regelrecht aufbrechen, bei warmer Witterung hingegen führt wiederholt eindringende Feuchtigkeit zu Fäulnis oder Schimmelbildung.
Im Rahmen der regelmäßigen Wartung genügen oft nur wenige Handgriffe, um größere Beschädigungen zu verhindern. Inspektions- und Wartungsverträge sparen daher langfristig nicht nur Kosten, sondern tragen auch zur längeren Lebensdauer und dem Werterhalt Ihres Gebäudes bei. Informieren Sie sich. Gerade in einer Zeit, wo die Zahl der Unwetter bedingt durch die Klimaveränderung stark zunimmt, wird die Wartung und Pflege für jedes Gebäude immer wichtiger. Rechtssicherheit für Sie Denn mit dieser Vereinbarung kann die regelmäßige Wartung des Daches durch einen Fachbetrieb nachgewiesen werden, zu der gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofes alle Hausbesitzer verpflichtet sind. Ohne einen solchen Vertrag könnte – trotz bestehender Gebäudeversicherung – im Falle eines Schadens durch zum Beispiel bei Sturm herabgewehte Dachteile der Hauseigentümer regresspflichtig gemacht werden. Daher ist der Abschluss eines solchen Vertrages nicht nur für ältere Häuser, sondern unmittelbar nach Fertigstellung einer Neueindeckung oder Sanierung empfehlenswert.